bei BG Versicherungsfällen
- Erstbehandlung von Arbeitsunfällen*
- Weiterbehandlung von Arbeitsunfällen* ohne Krankschreibung
- Weiterbehandlung von Arbeitsunfällen* mit Krankschreibung bis zu 3 Tagen
- Mit- und Weiterbehandlung von Arbeitsunfällen* nach Vorstellung beim D- Arzt
- Weiterbehandlung anerkannter Berufserkrankungen
* einschließlich Wegeunfälle
Sie als Betroffener sollten den Namen der Berufsgenossenschaft kennen, bei der Ihr Arbeitgeber Sie versichert hat.